Preise

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Aufenthalt in unserem Hause interessieren.
Für ein besseres Verständnis, möchten wir Ihnen kurz erläutern, wie sich die monatlichen Heimkosten berechnen:

  • Der Pflegesatz deckt die Aufwendungen für die Pflege ab und steigt entsprechend der Pflegebedürftigkeit (Stufen I – III).
  • Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung umfassen quasi die Vollverpflegung sowie die Zimmermiete.
  • Die Investitionskosten dienen dem Erhalt und der Modernisierung der Einrichtung, an denen sich die Bewohner beteiligen müssen.

Diesen Kosten stehen folgende Zuschüsse gegenüber:

  • Der Beitrag der Pflegeversicherung, der sich nach der Pflegestufe richtet.
  • Das Pflegewohngeld in Höhe der Investitionskosten, das bezahlt wird, sofern ein Anspruch besteht, denn niemand soll aufgrund der Investitionskosten zum Sozialhilfeempfänger werden. Ein Anspruch besteht, solange eine Vermögensgrenze von 10.000,00 € nicht überschritten wird.

Was dies im Einzelnen für Sie bedeutet entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:

Kosten im Zweibettzimmer im Bodelschwingh-Haus

Leistung Pflegestufe 0 Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3
         
Pflegesätze         24,18 €        38,82 €        55,85 €        73,55 €
Unterkunft und Verpflegung         25,29 €        25,29 €        25,29 €        25,29 €
Investitionskosten         16,99 €        16,99 €        16,99 €        16,99 €
Kosten pro Tag         66,46 €        81,10 €        98,13 €      115,83 €
Kosten pro Monat   2.020,38 €   2.465,44 €   2.983,15 €   3.521,23 €
abzüglich Pflegeversicherung           0,00 € -1.023,00 € -1.279,00 € -1.510,00 €
offen nach Pflegeversicherung   2.059,74 €  1.442,44 €  1.704,15 €  2.011,23 €
           

Hinweis

Im Einbettzimmer erhöht sich der Investitionskostensatz um 3,00 € täglich, was einen Mehraufwand von 91,20 € pro Monat bedeutet.

Wenn die Renteneinkünfte, sonstige Einkünfte und die Pflegeversicherung die Heimplatzkosten nicht abdecken, das Vermögen nicht über 10.000 € ist, werden in der Regel Pflegewohngeldleistungen bis maximal 608 € von der Pflegewohngeldstelle erbracht.

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